Home > Allgemeinwissen

Wichtige Verjährungsfristen

VerjährungsfristArt des Anspruchs
30 JahreAllg. Verjährungsfrist (§ 195 BGB), daneben gibt es besondere, kürzere Verjährungsfristen
  4 JahreAnsprüche auf Rückstände von Zinsen, Miet- u. Pachtzinsen, Renten, Auszugsleistungen, Besoldungen, Wartegeldern, Ruhegeldern, Unterhaltsbeiträgen u. anderen regelmäßig wiederkehrenden Leistungen (§ 196 BGB)
  4 JahreAnsprüche von Kaufleuten, Fabrikanten, Handwerkern u. anderer für Leistungen an einen Schuldner, der selbst einen Gewerbebetrieb innehat (§ 196 BGB)
  4 JahreAnsprüche auf Sozialleistungen (§ 45 SGB I)
  4 JahreFestsetzung für Steuern u. Steuervergünstigungen außer Zöllen, Verbrauchssteuern, Zollvergütungen u. Verbrauchsteuervergütungen (§ 169 Abgabenordnung)
  3 JahreAnsprüche auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung u. Amtspflichtverletzung (§ 852 BGB)
  3 JahreSchadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte (§ 51 Bundesrechtsanwaltsordnung) u. Steuerberater (§ 68 Steuerberatungsgesetz)
  3 JahreWechselansprüche gegen den Bezogenen (§ 70 Wechselgesetz)
  2 JahreAnsprüche von Kaufleuten, Fabrikanten, Handwerkern u. anderer für Warenlieferungen u. Arbeiten, die nicht für einen Gewerbebetrieb bestimmt sind, Forderungen von Frachtführern, Spediteuren, Gastwirten, Hoteliers, Maklern, Verwaltern, Architekten, Ärzten, Hebammen, Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern u. a.
  2 JahreAnsprüche gewerbl. Vermieter für die Vermietung bewegl. Sachen
  2 JahreAnsprüche von Arbeitnehmern auf Lohn, Gehalt u. andere vereinbarte Leistungen (§ 196 Nr. 1–17 BGB)
  2 JahreAnsprüche aus einem Verlöbnis (§ 302 BGB)
  1 JahrAnsprüche aus Verkäufen von Grundstücken (§ 477 BGB)
  1 JahrFestsetzung für Zölle, Verbrauchsteuern, Zollvergütungen u. Verbrauchsteuervergütungen (§ 169 Abgabenordnung)
  6 MonateAnsprüche des Käufers einer bewegl. Sache auf Wandelung, Minderung u. Schadensersatz (§ 477 BGB)
  6 MonateAnsprüche auf Beseitigung eines Mangels (beim Werkvertrag) des Werkes oder Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrags, Minderung u. Schadensersatz (§ 638 BGB)
  6 MonateAnsprüche aus der Verschlechterung einer vermieteten oder verliehenen Sache u. Verwendungsansprüche des Mieters oder Entleihers (§§ 558, 606 BGB)
  6 MonateAnsprüche des Verpfänders u. Pfandgläubigers (§ 1226 BGB)

Interessante Literatur

Wichtige Verjährungsfristen

Wenn Sie Anregungen, Kommentare oder Hinweise haben, können uns gerne eine E-Mail schicken.