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Altersstufen im deutschen Recht (nach vollendeten Lebensjahren)

GeburtBeginn der Rechtsfähigkeit
6. LebensjahrBeginn der Schulpflicht
7. Lebensjahrbeschränkte Geschäftsfähigkeit, bedingte Deliktsfähigkeit
12. LebensjahrZustimmungserfordernis (beschränkte Religionsmündigkeit) zum Bekenntniswechsel
14. LebensjahrJugendstrafmündigkeit, uneingeschränkte Religionsmündigkeit
16. LebensjahrEides- und Testierfähigkeit
18. LebensjahrVolljährigkeit und Ehemündigkeit; unbeschränkte Geschäftsfähigkeit; regelmäßig volle Strafmündigkeit (Ende des Jugendstrafrechts); volle bürgerlich-rechtliche Deliktsfähigkeit; aktives und passives Wahlrecht
21. Lebensjahrvolle Strafmündigkeit (absolutes Ende des Jugendstrafrechts)
25. Lebensjahrregelmäßiges Mindestalter für Adoptiveltern
60. LebensjahrBerechtigung zur Ablehnung einer Vormundschaft

Interessante Literatur

Altersstufen im deutschen Recht (nach vollendeten Lebensjahren)

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